1. Allgemeines
1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Niederrhein Therme.
1.2 Die Haus- und Badeordnung der Niederrhein Therme sowie alle weiteren Ordnungen sind für alle Besucher verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
1.3 Die Badeinrichtungen der Niederrhein Therme sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
1.4 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 BDSG werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Eine Betrachtung der Videoaufzeichnungen erfolgt nur in dem Fall, wenn bestimmte Videosequenzen Aufschluss geben über einen Unfall oder einen Strafbestand. Diese Daten werden dann der Versicherung zur Beweiserhebung oder der Polizei zur Beweisführung übergeben.
1.5 Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Bereichen der Therme gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
1.6 Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
1.7 Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Ferner sind das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung verboten.
1.8 Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in dem dafür ausgewiesenen Bereich gestattet. Behältnisse aus Glas dürfen nicht in das Bad mitgebracht werden.
1.9 Fundgegenstände sind an unsere Mitarbeiter/innen auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß Absprache mit dem Städt. Fundamt verfügt.
1.10 Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.
1.11 Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle einer Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, das dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Verbot durch Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
1.12 Jeder Unfall, der sich in oder auf dem Gelände des Bades ereignet, ist dem Personal unverzüglich zu melden.
1.13 Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen unsere Mitarbeiter/innen gern entgegen.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1 Die aktuellen Öffnungszeiten und den Einlassschluss finden Sie im Aushang, unsere Mitarbeiter/innen informieren Sie gern.
2.2 Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
2.3 Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Eine Nutzung von Leistungen ohne den dazu erforderlichen gültigen Eintrittsnachweis führt zu einem sofortigen Ausschluss vom Besuch des Bades.
2.4 Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
2.5 Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
b) Personen, die Tiere mit sich führen
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes leiden. Im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
2.6 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
2.7 Kleinkinder, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssen immer geeignete Schwimmhilfen tragen. Es dient Ihrer und der Sicherheit Ihrer Kinder.
2.8 Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Ein Hinweis an unsere Mitarbeiter/innen ist in jedem Fall erforderlich.
2.9 Der Besuch und die Nutzung der Niederrhein Therme ist Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren im Bereich der Therme (Sauna und Sole) und ab 10 Jahren im Bereich des Wellen-/Freibades gestattet. Kinder unter 16 Jahren haben in den jeweiligen Bereichen nur Zutritt in Begleitung von Erwachsenen unter deren ausschließlicher Verantwortung. Kinder bis einschließlich 4 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt in die Sauna- und Solebereiche. Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. beim Besuch von Schwimm- oder Baby-Saunakursen) müssen ausdrücklich seitens der Therme vorgesehen sein. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht.
2.10 Der Badegast muss seine Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände
• Garderobenschrankschlüssel/Chipcoin
• Wertfachschlüssel
• Leihutensilien
so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper (z. B. Armband) zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
Verschlossene Aufbewahrungsschränke werden vom Personal nach Ablauf der Badezeit geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
2.11 Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen. Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Coins/Mehrfach-Coins und Wertgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
2.12 Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.
2.13 Gutscheine können gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
2.14 Bei Nachweis des Verlustes von personenbezogenen Eintrittskarten werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.
2.15 Bei schuldhaftem Verlust der gemäß Punkt 2.10 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger als der Pauschalbetrag ist.
2.16 Die Geschäftsführung kann aus wichtigem Grund oder bei besonderen Anlässen die Badezeit allgemein oder für bestimmte Bereiche beschränken oder gänzlich aufheben. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nur, wenn der Badegast vor Erwerb der Zutrittsberechtigung nicht über die Nutzungseinschränkung informiert wurde (z. B. weil die Nutzungseinschränkung während der Nutzungszeit des Badegastes angeordnet wurde).
2.17 Die gleichzeitige Benutzung einer Umkleidekabine durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für die Mitbenutzung eigener Kinder.
2.18 Die Solarienbenutzer sind dazu verpflichtet, das bereitgestellte Desinfektionsmittel zu nutzen.
2.19 Der verantwortliche Betreiber der Solarien wird an den jeweiligen Geräten ausgewiesen bzw. kann an der Kasse erfragt werden.
2.20 Bei Gewitter werden nicht nur die Außenbecken sondern auch die Außenbereiche (Liegewiese, Saunagarten usw.) geräumt. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
3
. Haftung
3.1 Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
3.2 Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Punkt 3.1 und 3.2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
3.3 Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
3.4 Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
3.5 Die Rutsche im Wellenbad der Niederrhein Therme (1,50 m lang) ist als Sportgerät zu betrachten. Die Nutzung darf nur von Personen erfolgen, die körperlich in der Lage sind, den Ansprüchen zu genügen. Die Nutzung der Rutsche führt zu starkem Verschleiß an der Badekleidung. Brillen und Schmuck sind vor der Benutzung abzulegen. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, welche im Bereich der Rutsche angebracht sind, sind Verletzungen nicht auszuschließen.
3.6 Bedingt durch den Wasseraustrag aus den Schwimmbecken ist es auf den Umgängen entsprechend nass und rutschig. Wir empfehlen daher, unbedingt Badeschuhe zu tragen. Das Rennen ist untersagt und beim Auf- und Absteigen von Treppenstufen halten Sie sich bitte am Geländer fest. Mit Nässe und der dadurch bedingten Rutschgefahr ist im gesamten Bad zu rechnen.
3.7 Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden, dem Schwimmbad- und Solebesuch oder der Solariumnutzung besondere Risiken bestehen.
Besonderer Hinweis für das Solebaden mit Kindern:
Das unkontrollierte Solebaden für Kinder kann zu besonders starken Kreislaufbelastungen und damit zu Überforderungen des Kindes führen. Deshalb übernehmen die Erziehungsberechtigten und sonstige Verantwortliche ausdrücklich die volle Verantwortung für Ihre Kinder: Haftungsansprüche gegenüber der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH – Revierpark Mattlerbusch und ihren Mitarbeitern sind ausgeschlossen.
3.8 Jedem Badegast stehen bei Mängeln, Reklamationen und Beanstandungen die gesetzlichen Rechte zu. Sie erreichen unser Unternehmen unter Tel.: 0203 99584-12 oder per E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.. Die europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese finden Sie unter ec.europa.eu./consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Benutzung des Sole- und des Wellenbades
4.1 Die Badezeit richtet sich nach der Art des gelösten Eintrittstarifs. Die Tarife und Aufenthaltsdauern (Sauna/Sole und Wellenbad) sind gesondert ausgehängt. Bei Überschreitung der Badezeit, einschließlich Aus- und Ankleiden, besteht Nachzahlungspflicht. Das Wellenbad hat einen separaten Eintrittstarif, welcher durch das Lösen der Eintrittskarte in Kraft tritt.
4.2 Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
4.3 Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
4.4 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen
4.5 Der Aufenthalt im Nassbereich des Freizeitbades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
4.6 Aus hygienischen Gründen haben Säuglinge und Kleinstkinder Schwimmwindeln zu tragen.
4.7 Die Aufenthaltsdauer im Solebecken beträgt max. 20 Minuten, wenn ärztlicherseits keine Einschränkung besteht. Das Sportschwimmen in der Sole ist aus gesundheitlichen Gründen untersagt.
4.8 Die Aufenthaltsdauer in den Süßwasserpools sollte ebenfalls 15 – 20 Minuten nicht überschreiten.
4.9 Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung. Ruheliegen stehen nur zur unmittelbaren Nutzung zur Verfügung. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
4.10 Das Umstellen von Liegen oder der Bestuhlung ist nicht gestattet. Ausnahmen können nur nach Rücksprache und Zustimmung durch unsere Mitarbeiter gestattet werden.
4.11 Seitliches Einspringen und das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sind untersagt.
4.12 Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
4.13 Die Wasserrutsche darf nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
4.14 Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorcheln sowie der Einsatz von Trainingshilfsmitteln ist während des öffentlichen Badebetriebes untersagt. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
4.15 Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
4.16 Kommerziellen Anbietern ist es nicht gestattet, Schwimmkurse o. ä. während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bad ohne Genehmigung des Betreibers durchzuführen.
4.17 Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Es liegt in der Verantwortung des Badegastes bei der Benutzung von Garderobenschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
5. Benutzung der Sauna
5.1 Die Benutzung der Saunaanlage erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Zuträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabadens nicht fällen.
5.2 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener den Saunabereich benutzen.
5.3 Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
5.4 Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.
5.5 Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.
5.6 Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Besucher zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40°C am Fußboden und bis 100°C an der Decke, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen.
5.7 Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen, das Gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb der Saunakabinen gehören nicht zur üblichen Ausstattung.
5.8 Badeschuhe dürfen nicht mit in die Saunakabinen eingebracht werden.
5.9 Aufgüsse werden grundsätzlich nur durch unser Personal ausgeführt. Aufgüsse durch Saunagäste sind strikt untersagt. Auch das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
5.10 Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen das Schaben des Schweißes, das Bürsten und das Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
5.11 Um die Saunawärme ohne übermäßige Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist neben jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Badende, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten.
5.12 Nach Betreten und nach Verlassen der Saunakabinen ist die Tür zu schließen. Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden. Nur das Personal kümmert sich um die Lüftung und die Frischluftzufuhr.
5.13 Es ist nicht gestattet, Liegen und Stühle mit Handtüchern o. ä. für die Dauer des Aufenthaltes zu reservieren. Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung der Liegen. Ruheliegen stehen nur zur unmittelbaren Nutzung zur Verfügung. Das Personal ist dazu berechtigt, Handtücher von nicht durch Personen belegten Liegen herunterzunehmen.
5.14 Saunagäste können den gesamten Badbereich während der normalen Badöffnungszeiten mitbenutzen. Es ist dort die entsprechende Badebekleidung zu tragen.
5.15 In den Ruheräumen haben sich die Besucher so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt oder gestört werden.
5.16 Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
5.17 Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden, Badetuch besucht werden.
5.18 Die Kindersauna wird jeden Samstag zwischen 10:00 – 16:00 Uhr nur in Begleitung eines Erwachsenen angeboten. Die Kinder dürfen hierbei zwischen 4 – 14 Jahre alt sein.
5.19 In der Saunaanlage ist das Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Smartwatch, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden.
5.20 Die separate Damen- und Herrensauna ist geschlechterspezifisch getrennt zu nutzen. Dienstag ist Frauensauna im gem. Saunabereich.
6. Ausnahmen
6.1 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb der Niederrhein-Therme.
6.2 Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
6.3 Sollte eine Bestimmung dieser Haus- und Badeordnung unwirksam sein, so berührt diese die Haus- und Badeordnung im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.
Jürgen Hecht
Geschäftsführer
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH